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Grundeinrichtung

Besteuerung & Steuerklassen

maniacSeller ordnet jede Bestellung einem Steuerfall zu. Daraus ergeben sich die Besteuerung des Sage-Belegs, die Besteuerung und Kundennummer neuer Kunden und gegebenenfalls der Sammeldebitor. Für Artikel legen die Steuerklassen fest, mit welchem Steuersatz sie im Shop erscheinen.

Steuerliche Beratung

Welche Besteuerung für welchen Fall korrekt ist, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Sage-Partner. maniacSeller setzt die Regeln um, die Sie hier hinterlegen.

Die fünf Steuerfälle

Unter Einstellungen › Besteuerung hinterlegen Sie für jeden Steuerfall die Sage-Besteuerung (Kontogruppe/Besteuerung) und optional ein Kundennummer-Muster für neue Kunden.

Einstellungsseite Besteuerung mit den fünf Steuerfällen
Besteuerung und Kundennummer-Muster je Steuerfall.
SteuerfallBeschreibungBeispiel (Shop in DE)
1 InlandsbestellungLieferung in das Land des Shopbetreibers.Kunde aus Köln, Lieferung nach Köln
2 EU-PrivatkundeLieferung in ein anderes EU-Land, keine Umsatzsteuer-ID angegeben.Privatkunde aus Lyon, Lieferung nach Lyon
3 EU-Firmenkunde, Lieferung ins EU-AuslandLieferung in ein anderes EU-Land, Umsatzsteuer-ID angegeben.Firma aus Lyon mit USt-ID, Lieferung nach Lyon
4 EU-Firmenkunde, Lieferung ins InlandFirmenkunde aus dem EU-Ausland mit USt-ID, Lieferung in das Land des Shopbetreibers. Da die Ware das Inland nicht verlässt, wird wie im Inland besteuert – nicht als innergemeinschaftliche Lieferung.Firma aus Lyon, Lieferung nach Köln
5 DrittlandLieferung in ein Land außerhalb der EU.Kunde aus Zürich oder London

So wird der Steuerfall ermittelt

Für den Beleg zählt das Lieferland. maniacSeller prüft in dieser Reihenfolge:

  1. Lieferland = Land des Shopbetreibers?

    → Steuerfall 1 (Inland). Das gilt auch, wenn ein Firmenkunde aus dem EU-Ausland mit USt-ID ins Inland liefern lässt.

  2. Lieferland außerhalb der EU?

    → Steuerfall 5 (Drittland). Großbritannien zählt seit 2021 als Drittland. Betreiben Sie den Shop aus der Schweiz, ist jedes andere Land Drittland.

  3. Keine USt-ID angegeben?

    → Steuerfall 2 (EU-Privatkunde).

  4. USt-ID angegeben

    → Steuerfall 3 (EU-Firmenkunde).

Steuerfall 4: Inlandsbesteuerung

Weil die Prüfung auf das Inland zuerst erfolgt, erhalten Belege mit Lieferung in Ihr eigenes Land immer die Besteuerung des Inlandsfalls (Steuerfall 1) – auch bei EU-Firmenkunden mit USt-ID. Eine Lieferung ins Inland wird also nie als „EU mit USt-ID“ besteuert.

Als Land des Shopbetreibers gilt das Land des Sage-Mandanten. Die USt-ID stammt aus dem Kundenkonto im Shop.

Wo der Steuerfall wirkt

StelleWirkung
Sage-BelegDer Beleg erhält die Besteuerung des Steuerfalls. Bei EU-Fällen wird zusätzlich das EU-Land der Lieferung und die USt-ID gesetzt. Hat das Kundenkonto in Sage einen abweichenden Rechnungsempfänger mit USt-ID, wird dessen USt-ID verwendet. → Beleganlage
Neuer KundeDas neue Kundenkonto erhält die Besteuerung passend zum Rechnungsland und zur USt-ID. Eine USt-ID, die mit zwei Buchstaben beginnt, wird als EU-USt-ID gespeichert, sonst als Steuernummer. → Neukundenanlage
KundennummerIst für den Steuerfall ein Kundennummer-Muster hinterlegt, wird die neue Kundennummer in diesem Nummernkreis vergeben (z. B. Drittlandskunden ab D9). → Kundennummer
SammeldebitorJe Zahlungsart kann für jeden Steuerfall ein eigener Sammeldebitor hinterlegt werden. → Zahlungsarten

Brutto- und Nettopreise

Shopware bestimmt je Kundengruppe, ob Preise brutto oder netto angezeigt werden. Diese Information kommt mit jeder Bestellung:

Steuerklassen der Artikel

Beim Artikelupload braucht Shopware für jeden Artikel einen Steuersatz. Unter Artikel und Variantenoptionen › Steuerklassen ordnen Sie jeder Sage-Steuerklasse einen Shopware-Steuersatz zu. Steuerklassen mit Webshop synchronisieren liest die Steuersätze des Shops neu ein.

Zuordnung der Sage-Steuerklassen zu Shopware-Steuersätzen
Zuordnung Sage-Steuerklasse → Shopware-Steuersatz.
Eigene Sage-Artikelsteuerklassen nutzen
Statt der Standardermittlung werden in Sage speziell angelegte Steuerklassen herangezogen, um die Besteuerung der Artikel für den Upload zu bestimmen.
Kein Steuerupload bei Artikelupdate
(Spezialfunktionen) Bei Aktualisierungen bestehender Artikel wird kein Steuersatz übertragen. Nützlich, wenn Sie im Shop abweichende Steuersätze pflegen. Bei der Neuanlage wird der Steuersatz weiterhin übertragen.

Der Steuersatz des Artikels ist auch die Grundlage der Preisberechnung: Aus einem Bruttopreis der Sage-Preisliste wird mit ihm der Nettopreis berechnet und umgekehrt (siehe Preise).